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VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 09.450 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; negatives Fahrtauglichkeitsgutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 17.01.2005 - 11 CS 04.2955
Kein Privileg für "Vielfahrer": zwingender Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 09.450
Selbst der Umstand, dass jemand über lange Jahre hinweg unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen hat, steht dem Befund, dass er - möglicherweise aufgrund einer erst in jüngerer Zeit eingetretenen Entwicklung - aktuell nicht mehr befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, nicht entgegen (vgl. Beschluss des Senats vom 17.1.2005 Az. 11 CS 04.2955).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 1 S 25.12
Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisinhaber (82 Jahre); hereditäre, …
Der im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigte Gesichtspunkt seiner jahrzehntelangen unfallfreien Teilnahme am Straßenverkehr kann den Befund, dass er aktuell nicht mehr befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, nicht entkräften (vgl. entsprechend Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. April 2009 - 11 CS 09.450 - juris Rn. 17). - VG München, 21.06.2016 - M 26 S 16.1669
Fahrerlaubnisentzug wegen Schlafapnoesyndrom und Dauermedikation
Selbst der Umstand, dass jemand über lange Jahre hinweg unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen hat, steht dem Befund, dass er - möglicherweise aufgrund einer erst in jüngerer Zeit eingetretenen Entwicklung - aktuell nicht mehr befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, nicht entgegen (BayVGH, Beschluss vom 6. April 2009 - 11 CS 09.450 - juris). - VG Bremen, 06.05.2011 - 5 V 373/11
Fahrerlaubnisentziehung bei altersbedingten Ausfallerscheinungen nach einer …
Selbst der Umstand, dass jemand über lange Jahre hinweg unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen hat, steht dem Befund, dass er - möglicherweise aufgrund einer erst in jüngerer Zeit eingetretenen Entwicklung - aktuell nicht mehr befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, nicht entgegen (BayVGH, Beschl. v. 06.04.2009, Az. 11 CS 09.450).